Palettenregale

Palettenregale

Das herkömmliche Palettenregal, ist mittlerweile in fast jedem Lager zu finden. Durch die Lagerung auf diese Weise ist es möglich, schnell und einfach zu jedem Zeitpunkt an jede Palette mit Flurförderfahrzeugen heranzukommen. Dank der simplen Konstruktionen aus Rahmen und Trägern, den sogenannten Traversen (Balken/Holme), lassen sich Palettenregale in Absprache mit Lieferanten und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Typenstatik, innerhalb eines gängigen Rastermaßes von 50 mm anpassen, sollte sich z.B. einmal die Höhe der eingelagerten Paletten verändern.

Wegen der Typenstatik einer Regalkonstruktion ist die Haftung durch den Hersteller immer gewährleistet, wenn das Regal entsprechend der Bedienungs-/Montageanleitung geliefert, montiert und geprüft wurde. Hier greift das Produkthaftungsgesetz im Falle von, durch den Hersteller erzeugten, Fehlern am Produkt.

Um diese Statik nachzuweisen ist ein konformer Belastungswarnhinweis nach DIN EN 15635 an jedem Regal bzw. Regalsystem anzubringen. Des Weiteren müssen alle Regale jährlich einer Prüfung nach DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 unterzogen werden.

Ein einfaches Palettenregal wird aus zwei Rahmen, die jeweils durch ein Fachwerk von mehreren Verstrebungen ausgesteift werden; und den Traversen, die später als Auflager für die Paletten fungieren, zusammengesteckt (Grundregal). Um ein Regal zu erweitern wird nur noch ein weiterer Rahmen und Traversen benötigt, da an den vorhanden Rahmen weiter angebaut werden kann (Anbauregal). Die Traversen werden immer paarweise eingesetzt und mit Sicherungsstiften gegen unbeabsichtigtes Ausheben gesichert.

Durch die Zusammensetzung mehrerer Regale entstehen so ganze Regalzeilen, die großräumig Stellplätze schaffen. Paletten werden meist in Längsrichtung eingelagert; dadurch ergeben sich Standardmaße in der Breite von 1825 mm (für zwei Palettenstellplätze), 2700 mm (für drei Palettenstellplätze), 3600 mm (für vier Palettenstellplätze) usw.

Der Aufbau von zwei Rahmen mit Traversen wird als Feld bezeichnet, die Traversenpaare bezeichnet man als Fächer. Spanplatten oder Gitterrostböden können in die Fächer eingesetzt werden um Sonderladungsträger ohne Paletten einzulagern oder Waren gegen das Herunterfallen abzusichern. Bei Durchfahrten müssen Spanplatten oder Gitterrostböden eingesetzt werden, um den Schutz vor durchfallenden Gütern zu gewährleisten. Beim Einlagern müssen die vom Hersteller vorgegebenen Feld- und Fachlasten berücksichtigt werden. Die Fachlast ist die Summe des Gewichtes aller Lasten in einem Fach bei gleichmäßig  verteilter Last (Bsp. Fachlast: 2400 kg = 3 Paletten a 800 kg). Die Feldlast setzt sich als Summe aus allen Fachlasten zusammen (Bsp. Feldlast: 9000 kg = 3 Fächer á 3000 kg oder 3 Fächer á 2000 kg + 2 Fächer á 1500 kg).

Eine unsymmetrische Lastverteilung auf der Palette führt auch zu einer unsymmetrischen Belastung des Regals. Wird mit einer unsymmetrischen Lastverteilung auf der Palette die volle Tragfähigkeit des Regals ausgenutzt und ist die Unsymmetrie bei mehreren gleichartig beladenen Paletten vorhanden, so führt dies zu einer Überlastung sowohl der Träger als auch der Stützen. Es muss entweder die Tragfähigkeit des Regals verringert oder für eine gleichmäßige Verteilung der Last auf der Palette gesorgt werden.

Die Feld- und Fachlasten setzen sich aus vielen Faktoren zusammen. Hierbei entscheidet vor allem der Aufbau des Regals (Breite, Bauhöhe, Zeilenlänge), die Bodenbeschaffenheit, die Materialstärke der Rahmen und Traversen und vieles mehr über die endgültigen Lasten. Jedoch ist es am wichtigsten die Vorgaben des Herstellers einzuhalten, die nach Vorschriften der DGUV umgesetzt werden.

Um die Standsicherheit der Regale zu gewährleisten, werden die Füße der Rahmen mit Dübeln im Boden verankert. Hierbei gibt es ebenfalls Unterschiede zwischen den Herstellern (z.B. Anzahl und Länge der Dübel, Zulassung der Dübel).

Palettenregale werden in der Regel mit Flurförderfahrzeugen bedient, wie z.B. Schubmaststapler oder Frontstapler. Um Zusammenstöße mit Regalen zu vermeiden wurden einige Sicherheitsmaßnahmen entwickelt. Vorgeschrieben nach den Anforderungen der DGUV Regel 108-007 und DIN EN 15512 sind Rammschutzecken mit min. 400 mm Höhe an allen Eck- und Wegepunkten vorzusehen. Weitere Möglichkeiten sind z.B. U-Rammschutze vor den, im Gang liegenden, Rahmen oder Rammschutzwände an den Regalstirnseiten.